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Das Reinheitsgebot
Um zu verhindern, dass dem Bier unreine und minderwertige Substanzen
beigemischt werden, erließ Herzog Wilhelm IV. von Bayern im Jahre
1516 das sogenannte Reinheitsgebot.
Dieses Gesetz schrieb fest, dass zum Brauen von Bier nur die drei
Rohstoffe Malz, Hopfen und Wasser verwendet werden dürfen.
Das Reinheitsgebot stellt das älteste noch gültige Lebensmittelgesetz
in Deutschland dar.
Unter sorgfältigen hygienischen Bedingungen lassen sich alleine
mit diesen drei Rohstoffen und der Hefe, die seit jeher beim Brauprozess
beteiligt war, aber erst im 19. Jahrhundert entdeckt und im Lebensmittelrecht
verankert wurde, erstklassige Biere herstellen.
Schauen Sie sich doch die Originalurkunde
des Reinheitsgebots an!
Sie können sich die Urkunde aber auch herunterladen.
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